Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen f?r Gie?erei-Erzeugnisse

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen f?r Gie?erei-Erzeugnisse

(Fassung 24.10.2013)

 

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen nur auf?grund der nachstehenden Bedingungen. Andere Bedingungen des Bestellers gelten auch dann nicht, wenn wir von diesen Kenntnis haben und die Lieferung vorbehaltlos ausf?hren. Unsere Bedingungen gelten nicht gegen?ber Verbrauchern im Sinne des ? 13 BGB. Sie gelten auch f?r alle k?nftigen Gesch?fte mit dem Besteller aus laufender Gesch?ftsbeziehung. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausf?hrung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. ?nderungen und Erg?nzungen des Vertrages bed?rfen der Schriftform.


1.    Vertragsabschluss, Lieferumfang

a)    Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbest?tigung nichts anderes ergibt oder wir nicht ausdr?cklich etwas anderes schriftlich erkl?rt haben. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn wir einen Auftrag schriftlich best?tigt haben oder wir den Auftrag ausf?hren.

b)    Die in Prospekten, Katalogen und Produktbeschreibungen enthaltenen Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Ma?angaben, chemische Analysen,, mechanische Eigenschaften, Gef?gestruktur und H?rten etc. sind branchen?bliche N?herungswerte, soweit sie nicht ausdr?cklich als verbindlich bezeichnet sind.

c)    An Abbildungen, Prospekten, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie d?rfen Dritten nicht zug?nglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere f?r solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdr?cklichen schriftlichen Zustimmung.

2.    Preisstellung und Zahlungsbedingungen

a)    Unsere Preise gelten ab Werk zuz?glich Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und jeweiliger gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.

b)    Wenn sich nach Vertragsschluss auftragsbezogene Kosten wesentlich ?ndern, werden sich die Vertragspartner ?ber eine Anpassung verst?ndigen.

c)    Unsere Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, unverz?glich ohne Abzug zu bezahlen.

d)    Der Besteller ist nur dann berechtigt, Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenanspr?che zur?ckzuhalten oder aufzurechnen, soweit unbestrittene oder rechtskr?ftig festgestellte Zahlungsanspr?che vorliegen.

e)    Haben wir teilweise fehlerhafte Ware geliefert, so ist der Besteller dennoch verpflichtet, Zahlung f?r die unstreitig fehlerfreie Ware zu leisten, es sei denn, dass die Teillieferung f?r ihn nicht von Interesse ist.

f)     Wir nehmen diskontf?hige und ordnungsgem?? versteuerte Wechsel zahlungshalber an, wenn dies ausdr?cklich vorher vereinbart wurde. Gutschriften ?ber Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abz?glich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir ?ber den Gegenwert verf?gen k?nnen.

g)    Sind wir zur Vorleistung verpflichtet und werden uns nach Abschluss des Vertrages Umst?nde bekannt, nach denen unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsf?higkeit des Bestellers gef?hrdet wird, k?nnen wir neben den gesetzlichen Anspr?chen aufgrund des in Ziffer 9 vereinbarten Eigentumsvorbehaltes die Weiterver?u?erung und Verarbeitung der gelieferten Ware untersagen und deren R?ckgabe oder die ?bertragung des mittelbaren Besitzes an der gelieferten Ware auf Kosten des Bestellers verlangen und die Einziehungserm?chtigung unter den Voraussetzungen der Ziffer 9 Buchstabe h) widerrufen. Der Besteller erm?chtigt uns schon jetzt in den genannten F?llen seinen Betrieb zu betreten und die gelieferte Ware abzuholen. In der R?cknahme der Ware liegt ein R?cktritt vom Vertrag nur dann, wenn wir dies ausdr?cklich erkl?ren.

h)    Bei Zahlungsverzug k?nnen wir nach schriftlicher Mitteilung die Erf?llung unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen. Nach angemessener Fristsetzung sind wir in diesem Fall auch zum R?cktritt berechtigt.

3.    Lieferzeit

a)    Lieferfristen beginnen mit unserer Auf?tragsbest?tigung, jedoch nicht, bevor alle Einzelheiten der Ausf?hrung gekl?rt sind und alle sonstigen vom Besteller zu erf?llenden Voraussetzungen vorliegen; entsprechendes gilt f?r Liefertermine. Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit und Teillieferungen sind zul?ssig, sofern dies f?r den Besteller nicht unzumutbar ist. Als Liefertag gilt der Tag der Meldung der Versandbereitschaft, anderenfalls der Tag der Absendung. Sofern nichts anderes vereinbart ist oder sich aus dem Vertragsverh?ltnis nichts anderes ergibt, ist die von uns angegebene Lieferzeit stets unverbindlich.

b)    Vereinbarte Lieferfristen und -termine verl?ngern bzw. verschieben sich unbe?schadet unserer Rechte aus Verzug des Bestellers um den Zeitraum, um den der Besteller mit seinen Verpflichtungen im R?ckstand ist. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschlie?lich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zuf?lligen Untergangs oder einer zuf?lligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller ?ber, in dem dieser in Annahmeverzug ger?t.

c)    Geraten wir in Verzug, kann der Besteller eine angemessene Nachfrist mit der ausdr?cklichen Erkl?rung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne, setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zur?cktreten.

d)    Der Besteller ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erkl?ren, ob er wegen der Verz?gerung der Lieferung vom Vertrag zur?cktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder auf der Lieferung besteht.

4.    Serienlieferungen, Langfrist- und Abrufvertr?ge

a)    Unbefristete Vertr?ge sind mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende k?ndbar.

b)    Unsere Preise sind anhand der vereinbarten Bestellmengen kalkuliert. Sind keine verbindlichen Bestellmengen vereinbart, so richtet sich unsere Kalkulation nach den vereinbarten Zielmengen. Wird mit unserem Einverst?ndnis die Bestellmenge ?um mehr als 20 Prozent oder die Zielmenge um mehr als 20 Prozent unter- oder ?berschritten, verpflichten sich die Vertragsparteien bereits jetzt, eine angemessene Preiskorrektur vorzunehmen. Der Anpassungsbedarf ist dem Vertragspartner sp?testens 2 Monate nach erteiltem Einverst?ndnis oder nach Bekanntwerden der Unter- und ?berschreitung schriftlich anzuzeigen. Die H?he der Preisreduzierung oder -erh?hung ist nach unserer Wahl durch Offenlegung unserer Kalkulationsgrundlagen oder andere geeignete Nachweis zu ermitteln.

c)    Bei Liefervertr?gen auf Abruf sind uns, wenn nichts anderes vereinbart ist, verbindliche Mengen mindestens 3 Monate vor dem Liefertermin durch Abruf mitzuteilen. Mehrkosten, die durch einen versp?teten Abruf oder nachtr?gliche ?nderungen des Abrufs hinsichtlich der Zeit oder Menge durch den Besteller verursacht sind, gehen zu seinen Lasten.

d)    Bei Serienfertigung ist eine Mehr- oder Minderlieferung bis 10 % gegen?ber der Auftragsmenge aufgrund der Besonderheiten des Gie?verfahrens zul?ssig.

e)    Ihrem Umfang entsprechend ?ndert sich der Gesamtpreis.

5.    H?here Gewalt und sonstige Behinderungen

a)    Ereignisse h?herer Gewalt, Arbeitsk?mpfe, Aussperrung und beh?rdliche Ma?nahmen berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Be?hinderung und einer angemessenen An?laufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erf?llten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zur?ckzu?treten.

b)    Der h?heren Gewalt stehen unvorhergese?hene Umst?nde, z.B. Betriebsst?rungen, Ausschuss und Nachbehandlung gleich, die uns die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarer Anstrengungen unm?glich machen; den Nachweis f?r die Unvorhersehbarkeit und die Unzumutbarkeit haben wir zu f?hren.

6.    Pr?fverfahren, Abnahme

a)    Ist Abnahme vereinbart, sind gleichzeitig Umfang und Bedingungen bis zum Vertragsabschluss festzulegen.

b)    Erfolgt dies nicht, findet die Abnahme in dem bei uns ?blichen Umfang und nach den bei uns ?blichen Bedingungen statt. Gleiches gilt f?r Erstmusterpr?fungen.

7.    Ma?e, Gewichte, St?ckzahlen

a)    Ma?-, Gewichts- und St?ckzahlabweichungen im Rahmen handels?blicher Toleranzen, einschl?giger DIN-Vorschriften und gie?technischer Erfordernisse sind zul?ssig. Angaben von Ma?en und Gewichten im unseren Angeboten und Auftragsbest?tigungen sind keine Beschaffenheitsgarantien.

b)    F?r die Berechnung sind die von uns festgestellten Liefergewichte und St?ck?zahlen ma?gebend.

8.    Versand und Gefahr?bergang

a)    Es gelten die Incoterms 2010.

b)    Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, gilt als Lieferklausel ?FCA? (Incoterms 2010). Dies gilt auch dann, wenn wir uns zur ?bernahme der Transportkosten verpflichtet haben.

c)    Versandbereit gemeldete Ware ist unverz?glich zu ?bernehmen, anderenfalls sind wir berechtigt, sie nach eigener Wahl zu versenden oder zu speditions?blichen Kosten und auf Gefahr des Bestellers zu lagern. Zu letzterem sind wir auch berechtigt, wenn der von uns ?bernommene Versand ohne unser Verschulden nicht durchgef?hrt werden kann. Eine Woche nach Beginn der Lagerung gilt die Ware als geliefert.

d)    Mangels besonderer Weisung erfolgt die Wahl der Transportmittel und des Transportweges nach unserem Ermessen.

9.    Eigentumsvorbehalt

a)    Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Er?f?llung s?mt?licher Forderungen, insbe?sondere auch der jeweiligen Saldoforde?rungen, die uns aus der Gesch?ftsbeziehung zustehen. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders be?zeichnete Forderungen geleistet werden.

Sofern der Besteller in Zahlungsverzug ger?t, sind wir berechtigt, die Herausgabe der gelieferten Waren zu verlangen. Die Kosten hierf?r tr?gt der Besteller. Dies gilt nicht bei beantragtem oder er?ffnetem Insolvenzverfahren des Bestellers, aufgrund dessen wir nicht berechtigt sind, die gelieferten Waren sofort herauszuverlangen.

b)    In der R?cknahme der Ware bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt ein R?cktritt vom Vertrag nur dann, wenn wir dies ausdr?cklich erkl?ren.

c)    Die Be- oder Verarbeitung der gelieferten Ware nimmt der Besteller stets f?r uns vor. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht geh?renden Gegenst?nden verarbeitet oder untrennbar verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh?ltnis des Rechnungswertes der Ware zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenst?nden zur Zeit der Verarbeitung.

d)    Er?lischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermi?schung, so ?bertr?gt der Be?steller uns bereits jetzt die ihm zuste?henden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehalts?ware und verwahrt sie unentgeltlich f?r uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne von Buchstabe a).

e)    Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gew?hnlichen Gesch?ftsverkehr zu seinen normalen Gesch?ftsbedingungen und, solange er nicht in Verzug ist, ver?u?ern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterver?u?erung gem?? den Buchstaben f) und g) auf uns ?bergehen. Zu anderen Verf?gungen ?ber die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.

f)     Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterver?u?erung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten.

Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware.

g)    Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren ver?u?ert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Wei?terver?u?erung nur in H?he unseres Rechnungswertes der jeweils ver?u?er?ten Vorbehaltsware. Bei der Ver?u?erung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gem?? Buchstabe b) haben, gilt die Abtretung der Forderung in H?he dieser Miteigentumsanteile.

h)    Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Ver?u?erung gem?? Buchstabe e) und f) bis zu unserem Widerruf ein?zuziehen. Das Recht zum Widerruf haben wir in den in Ziffer 2 genannten F?llen, wenn der Besteller in Zahlungsverzug ger?t, ein Antrag auf Er?ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder Zahlungseinstellung vorliegt. In diesen F?llen ist der Besteller verpflichtet, uns unverz?glich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben, alle zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen, die dazugeh?renden Unterlagen herauszugeben und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.

i)     Zur Abtretung der Forderungen ist der Besteller in keinem Fall befugt.

j)     ?bersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderun?gen insgesamt um mehr als 20 %, sind wir insoweit zur Freigabe von Sicher?heiten nach unserer Wahl verpflichtet. Von einer Pf?ndung oder anderen Be?eintr?chtigungen durch Dritte muss uns der Besteller unverz?glich benachrichti?gen.

10. Haftung f?r Sachm?ngel

a)    Wir haften f?r einwandfreie Herstellung der von uns gelieferten Teile nach Ma?gabe der vereinbarten technischen Liefervorschriften. Der Besteller tr?gt insbesondere im Hin?blick auf den vorgesehenen Verwen?dungszweck die Verantwortung f?r sachgem??e Konstruktion unter Beach?tung etwaiger Sicherheits?vorschriften, Auswahl des Werkstoffes und der erfor?derlichen Pr?fverfahren, Richtigkeit und Vollst?ndigkeit der technischen Liefervorschriften und der uns ?bergebenen technischen Unterlagen und Zeichnungen sowie f?r die Ausf?hrung der beigestellten Fertigungseinrichtungen. Diese Konstruktionsverantwortung des Kunden wird durch Vorschl?ge, die von uns zur Kostenreduzierung gemacht werden und die sich der Kunde nach technischer Pr?fung durch Freigabe zu eigen macht, nicht eingeschr?nkt. Ferner steht der Besteller daf?r ein, da? aufgrund seiner Angaben Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werden. Entscheidend f?r den vertragsgem??en Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahr?bergangs.

b)    Wir haften nicht f?r die nur unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeintr?chtigung der Brauchbarkeit sowie f?r M?ngel, die durch ungeeignete oder unsachgem??e Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung und ?bliche Abnutzung entstehen. Werden von dem Besteller oder von Dritten unsachgem?? ?nderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, stehen wir f?r diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls nicht ein.

c)    Sachm?ngel hat der Besteller unverz?glich nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, verdeckte M?ngel unverz?glich nach Entdeckung des Fehlers, schriftlich zu r?gen.

d)    Bei vereinbarter Abnahme oder Erstmusterpr?fung gem?? Ziffer 6 ist die R?ge von M?ngeln ausge?schlossen, die hierbei h?tten festgestellt werden k?nnen.

e)    Uns ist Gelegenheit zu geben, den ge?r?gten Mangel festzustellen. In dringen?den F?llen der Gef?hrdung der Betriebs?sicherheit oder zur Abwehr unverh?lt?nism??ig gro?er Sch?den des Bestellers haben wir den ger?gten Mangel sofort festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen sofort an uns zur?ckzusenden. Wenn der Besteller diesen Ver?pflichtungen nicht nachkommt oder ohne unsere Zustimmung ?nderungen an der bereits beanstandeten Ware vor?nimmt, verliert er etwaige Rechte wegen Sachmangels.

f)     Bei berechtigter, fristgem??er M?ngelr?ge bessern wir nach unserer Wahl die beanstandete Ware nach oder liefern einwandfreien Ersatz (Nacherf?llung).

g)    Kommen wir unseren Gew?hrleistungs?verpflichtungen nicht oder nicht innerhalb einer angemessenen Zeit nach oder bleibt die Nachbesserung zun?chst erfolglos, so kann der Besteller schriftlich eine letzte Frist setzen, innerhalb der wir unseren Verpflichtungen nachzukommen haben. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn sie f?r den Besteller unzumutbar w?re. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Besteller nach seiner Wahl Minderung des Preises verlangen, vom Vertrag zur?cktreten oder die notwendige Nachbesserung selbst oder von einem Dritten auf unsere Kosten und Gefahr vornehmen lassen. Wurde die Nachbesserung erfolgreich von dem Besteller oder einem Dritten durchgef?hrt, so sind alle Gew?hrleistungsanspr?che des Bestellers mit Erstattung der ihm entstandenen erforderlichen Kosten abgegolten.

h)    Anspr?che des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherf?llung erforderlichen Aufwendungen, die sich daraus ergeben, dass die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort verbracht wird, sind ausgeschlossen, soweit sie die Aufwendungen erh?hen, es sei denn die Verbringung entspricht dem bestimmungsgem??en Gebrauch.

i)     Gesetzliche R?ckgriffsanspr?che des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine ?ber die gesetzlichen M?ngelanspr?che hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

j)     Weitere Anspr?che des Bestellers sind nach Ma?gabe der Ziff. 13 ausgeschlossen.

k)    Der Nachweis eines Mangels obliegt dem Besteller.

11. Auftragsbezogene Fertigungseinrich?tungen, einzugie?ende Teile

a)    Auftragsbezogene Fertigungseinrichtungen wie Modelle, Schablonen, Kernk?sten, Kokillen, Gie?werkzeuge, Vorrichtungen und Kontrollehren, die vom Besteller beigestellt werden, sind uns kostenlos zuzusenden. Die ?bereinstimmung der vom Besteller beigestellten Fertigungseinrichtungen mit den vertraglichen Spezifikationen oder uns ?bergebenen Zeichnungen oder Mustern wird von uns nur aufgrund ausdr?cklicher Vereinbarungen ?berpr?ft. Vom Besteller beigestellte Fertigungseinrichtungen d?rfen wir ?ndern, wenn uns dies aus gie?technischen Gr?nden erforderlich erscheint und das Werkst?ck dadurch nicht ver?ndert wird.

b)    Die Kosten f?r die ?nderung, Instandhaltung und den Ersatz seiner Fertigungseinrichtungen tr?gt der Besteller.

c)    Die Fertigungseinrichtungen werden von uns mit der Sorgfalt behandelt und ver?wahrt, welche wir in eigenen Angele?genheiten anzuwenden pflegen. Wir haften nicht f?r zuf?lligen Untergang oder Verschlechterung der Fertigungseinrichtung. Zum Abschluss einer Versicherung sind wir nicht verpflichtet. Von uns nicht mehr ben?tigte Fertigungseinrichtun?gen des Bestellers k?nnen wir auf seine Kosten und Gefahr zur?cksenden oder, wenn der Besteller unserer Aufforderung zur Abholung innerhalb angemessener Frist nicht nachkommt, zu ?blichen Kosten aufbewahren und nach angemessener Fristsetzung und Androhung vernichten.

d)    Auftragsbezogene Fertigungseinrichtungen, die von uns im Auftrag des Bestellers angefertigt oder beschafft werden, bleiben auch bei Berechnung anteiliger Kosten unser Eigentum. Sie werden von uns f?r die Dauer von 3 Jahren nach dem letzten Abguss auf?bewahrt.

???? Sofern abweichend von Abs. 1 vereinbart ist, dass der Besteller Eigent?mer der Einrichtungen wird, geht das Eigentum mit Zahlung des vereinbarten Preises bzw. Kostenanteils auf ihn ?ber. Die ?bergabe der Einrichtungen wird ersetzt durch unsere Aufbewahrungspflicht. Das Verwahrungsverh?ltnis kann vom Besteller fr?hestens zwei Jahre nach dem Eigentums?bergang gek?ndigt werden, sofern kein wichtiger Grund vorliegt. Die Ziffer 11 Buchst. c) gilt entsprechend.

e)    Anspr?che aus Urheberrecht oder ge?werblichem Rechtsschutz kann der Be?steller nur insoweit geltend machen, als er uns auf das Bestehen solcher Rechte hinweist und sie sich ausdr?cklich vor?beh?lt.

f)     Entsteht bei Benutzung einer nur einmal verwendungsf?higen Fertigungseinrichtung Ausschuss, so hat der Besteller entweder erneut eine Fertigungseinrichtung beizustellen oder die Kosten der Ersatzeinrichtung zu tragen.

g)    Von uns einzugie?ende Teile m?ssen ma?haltig und in einwandfreiem Zustand vom Besteller angeliefert werden. F?r durch Ausschuss unbrauchbar werdende Teile ist vom Be?steller kostenlos Ersatz zu liefern.

12. Vertraulichkeit

a)    Jeder Vertragspartner wird alle Unterlagen (dazu z?hlen auch Muster, Modelle und Daten) und Kenntnisse, die er aus der Gesch?ftsverbindung erh?lt, nur f?r die gemeinsam verfolgten Zwecke verwenden und mit der gleichen Sorgfalt wie entsprechende eigene Unterlagen und Kenntnisse gegen?ber Dritten geheim halten, wenn der andere Vertragspartner sie als vertraulich bezeichnet oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse hat.

b)    Diese Verpflichtung beginnt ab erstmaligem Erhalt der Unterlagen oder Kenntnisse und endet 36 Monate nach Ende der Gesch?ftsverbindung.

13. Allgemeine Haftungsbegrenzung

a)    Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Anspr?che des Bestellers gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung der Pflichten aus dem Schuldverh?ltnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen.

b)    Diese Haftungsbeschr?nkung gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz, bei grober Fahrl?ssigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erf?llung die ordentliche Durchf?hrung des Vertrages ?berhaupt erst erm?glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm??ig vertrauen darf. ?Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir - au?er in den F?llen des Vorsatzes oder der groben Fahrl?ssigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten - nur f?r den vertragstypischen, vern?nftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sie gilt auch nicht f?r Sch?den aus der Verletzung des Lebens, des K?rpers oder der Gesundheit und beim Fehlen einer garantierten Beschaffenheit, wenn und soweit die Garantie gerade bezweckt, den Besteller gegen Sch?den, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, abzusichern.

c)    Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschr?nkt ist, gilt dies auch f?r die pers?nliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erf?llungsgehilfen.

d) Schadensersatz- und Sachm?ngelanspr?che, die dem Besteller gegen uns zustehen, verj?hren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem K?ufer. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz in ? 438 Absatz 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen, die ?blicherweise in Bauwerken? verwendet werden) und ?? 478, 479 Absatz 1 (R?ckgriffsanspr?che) BGB l?ngere Fristen vorschreibt sowie in F?llen der Verletzung des Lebens, des K?rpers oder der Gesundheit, bei einer vors?tzlichen oder grob fahrl?ssigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen ?ber Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unber?hrt. Bei Schadensersatzanspr?chen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verj?hrungsvorschriften. Auch im Falle vors?tzlicher und grob fahrl?ssiger Pflichtverletzungen gelten die gesetzlichen Verj?hrungsregeln.

14. Erf?llungsort und Gerichtsstand

a)    Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist Gerichtsstand Siegen. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an dem Gericht seines Sitzes zu verklagen.

b)    Sofern sich aus der Auftragsbest?tigung nichts anderes ergibt, ist Erf?llungsort f?r unsere Leistungen der Ort unseres Lieferwerkes. F?r Zahlungsverpflichtungen ist Erf?llungsort? Siegen.

15. Anwendbares Recht

Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien richten sich ausschlie?lich nach deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts?bereinkommens (UNCITRAL/CISG).

16. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so verpflichten sich die Vertragspartner, einer Regelung zuzustimmen, durch die der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung ver?folgte Sinn und Zweck weitgehend er?reicht wird.

17.      Partnerschaftsklausel

Bei allen Ersatzzahlungen, insbesondere bei der H?he des Schadenersatzes, sollten auch nach Treu und Glauben die wirtschaftlichen Gegebenheiten der Vertragspartner, Art, Umfang und Dauer der Gesch?ftsverbindung sowie der Wert der Ware angemessen ber?cksichtigt werden.


 

Mit der Bestellung bestätige ich, dass ich die AGB zur Kenntnis genommen habe