(Fassung 24.10.2013)
Unsere Lieferungen und Leistungen
erfolgen nur auf?grund der nachstehenden Bedingungen. Andere Bedingungen des
Bestellers gelten auch dann nicht, wenn wir von diesen Kenntnis haben und die
Lieferung vorbehaltlos ausf?hren. Unsere Bedingungen gelten nicht gegen?ber
Verbrauchern im Sinne des ? 13 BGB. Sie gelten auch f?r alle k?nftigen
Gesch?fte mit dem Besteller aus laufender Gesch?ftsbeziehung. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem
Besteller zwecks Ausf?hrung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem
Vertrag schriftlich niederzulegen. ?nderungen und Erg?nzungen des Vertrages
bed?rfen der Schriftform.
1.
Vertragsabschluss,
Lieferumfang
a) Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbest?tigung
nichts anderes ergibt oder wir nicht ausdr?cklich etwas anderes schriftlich
erkl?rt haben. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn wir einen Auftrag
schriftlich best?tigt haben oder wir den Auftrag ausf?hren.
b) Die in
Prospekten, Katalogen und
Produktbeschreibungen enthaltenen Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen,
Gewichts- und Ma?angaben, chemische Analysen,, mechanische Eigenschaften, Gef?gestruktur
und H?rten etc. sind branchen?bliche N?herungswerte, soweit sie nicht
ausdr?cklich als verbindlich bezeichnet sind.
c) An Abbildungen, Prospekten, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen
behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie d?rfen Dritten nicht
zug?nglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere f?r solche schriftlichen
Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind; vor ihrer
Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdr?cklichen schriftlichen
Zustimmung.
2.
Preisstellung
und Zahlungsbedingungen
a) Unsere Preise
gelten ab Werk zuz?glich Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und jeweiliger
gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
b)
Wenn sich nach Vertragsschluss auftragsbezogene Kosten wesentlich
?ndern, werden sich die Vertragspartner ?ber eine Anpassung verst?ndigen.
c) Unsere
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, unverz?glich ohne
Abzug zu bezahlen.
d) Der Besteller
ist nur dann berechtigt, Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenanspr?che
zur?ckzuhalten oder aufzurechnen, soweit unbestrittene oder rechtskr?ftig
festgestellte Zahlungsanspr?che vorliegen.
e) Haben wir
teilweise fehlerhafte Ware geliefert, so ist der Besteller dennoch
verpflichtet, Zahlung f?r die unstreitig fehlerfreie Ware zu leisten, es sei
denn, dass die Teillieferung f?r ihn nicht von Interesse ist.
f) Wir nehmen
diskontf?hige und ordnungsgem?? versteuerte Wechsel zahlungshalber an, wenn
dies ausdr?cklich vorher vereinbart wurde. Gutschriften ?ber Wechsel und
Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abz?glich der Auslagen mit Wertstellung
des Tages, an dem wir ?ber den Gegenwert verf?gen k?nnen.
g) Sind wir zur
Vorleistung verpflichtet und werden uns nach Abschluss des Vertrages Umst?nde
bekannt, nach denen unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsf?higkeit
des Bestellers gef?hrdet wird, k?nnen wir neben den gesetzlichen Anspr?chen
aufgrund des in Ziffer 9 vereinbarten Eigentumsvorbehaltes die
Weiterver?u?erung und Verarbeitung der gelieferten Ware untersagen und deren
R?ckgabe oder die ?bertragung des mittelbaren Besitzes an der gelieferten Ware
auf Kosten des Bestellers verlangen und die Einziehungserm?chtigung unter den
Voraussetzungen der Ziffer 9 Buchstabe h) widerrufen. Der Besteller erm?chtigt
uns schon jetzt in den genannten F?llen seinen Betrieb zu betreten und die gelieferte
Ware abzuholen. In der R?cknahme der Ware liegt ein R?cktritt vom Vertrag nur
dann, wenn wir dies ausdr?cklich erkl?ren.
h) Bei
Zahlungsverzug k?nnen wir nach schriftlicher Mitteilung die Erf?llung unserer
Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen. Nach angemessener
Fristsetzung sind wir in diesem Fall auch zum R?cktritt berechtigt.
3.
Lieferzeit
a) Lieferfristen
beginnen mit unserer Auf?tragsbest?tigung, jedoch nicht, bevor alle
Einzelheiten der Ausf?hrung gekl?rt sind und alle sonstigen vom Besteller zu
erf?llenden Voraussetzungen vorliegen; entsprechendes gilt f?r Liefertermine.
Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit und Teillieferungen sind zul?ssig, sofern
dies f?r den Besteller nicht unzumutbar ist. Als Liefertag gilt der Tag der
Meldung der Versandbereitschaft, anderenfalls der Tag der Absendung. Sofern nichts anderes vereinbart ist oder
sich aus dem Vertragsverh?ltnis nichts anderes ergibt, ist die von uns
angegebene Lieferzeit stets unverbindlich.
b) Vereinbarte
Lieferfristen und -termine verl?ngern bzw. verschieben sich unbe?schadet
unserer Rechte aus Verzug des Bestellers um den Zeitraum, um den der Besteller
mit seinen Verpflichtungen im R?ckstand ist.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden,
einschlie?lich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht
auch die Gefahr eines zuf?lligen Untergangs oder einer zuf?lligen
Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller ?ber, in dem
dieser in Annahmeverzug ger?t.
c) Geraten wir in
Verzug, kann der Besteller eine angemessene Nachfrist mit der ausdr?cklichen
Erkl?rung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne,
setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zur?cktreten.
d) Der Besteller
ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu
erkl?ren, ob er wegen der Verz?gerung der Lieferung vom Vertrag zur?cktritt
und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder auf der Lieferung
besteht.
4.
Serienlieferungen,
Langfrist- und Abrufvertr?ge
a) Unbefristete
Vertr?ge sind mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende k?ndbar.
b) Unsere Preise sind anhand der vereinbarten Bestellmengen kalkuliert.
Sind keine verbindlichen Bestellmengen vereinbart, so richtet sich unsere
Kalkulation nach den vereinbarten Zielmengen. Wird mit unserem Einverst?ndnis
die Bestellmenge ?um mehr als 20 Prozent
oder die Zielmenge um mehr als 20 Prozent unter- oder ?berschritten,
verpflichten sich die Vertragsparteien bereits jetzt, eine angemessene
Preiskorrektur vorzunehmen. Der Anpassungsbedarf ist dem Vertragspartner
sp?testens 2 Monate nach erteiltem Einverst?ndnis oder nach Bekanntwerden der
Unter- und ?berschreitung schriftlich anzuzeigen. Die H?he der Preisreduzierung
oder -erh?hung ist nach unserer Wahl durch Offenlegung unserer
Kalkulationsgrundlagen oder andere geeignete Nachweis zu ermitteln.
c)
Bei Liefervertr?gen auf Abruf sind uns, wenn nichts
anderes vereinbart ist, verbindliche Mengen mindestens 3 Monate vor dem
Liefertermin durch Abruf mitzuteilen. Mehrkosten, die durch einen versp?teten
Abruf oder nachtr?gliche ?nderungen des Abrufs hinsichtlich der Zeit oder Menge
durch den Besteller verursacht sind, gehen zu seinen Lasten.
d)
Bei Serienfertigung ist eine Mehr- oder Minderlieferung
bis 10 % gegen?ber der Auftragsmenge aufgrund der Besonderheiten des
Gie?verfahrens zul?ssig.
e)
Ihrem Umfang entsprechend ?ndert sich der Gesamtpreis.
5.
H?here Gewalt
und sonstige Behinderungen
a) Ereignisse
h?herer Gewalt, Arbeitsk?mpfe, Aussperrung und beh?rdliche Ma?nahmen
berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Be?hinderung und einer
angemessenen An?laufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erf?llten
Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zur?ckzu?treten.
b) Der h?heren
Gewalt stehen unvorhergese?hene Umst?nde, z.B. Betriebsst?rungen, Ausschuss und
Nachbehandlung gleich, die uns die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarer
Anstrengungen unm?glich machen; den Nachweis f?r die Unvorhersehbarkeit und die
Unzumutbarkeit haben wir zu f?hren.
6. Pr?fverfahren, Abnahme
a) Ist Abnahme
vereinbart, sind gleichzeitig Umfang und Bedingungen bis zum Vertragsabschluss
festzulegen.
b) Erfolgt dies
nicht, findet die Abnahme in dem bei uns ?blichen Umfang und nach den bei uns
?blichen Bedingungen statt. Gleiches gilt f?r Erstmusterpr?fungen.
7.
Ma?e, Gewichte,
St?ckzahlen
a) Ma?-, Gewichts-
und St?ckzahlabweichungen im Rahmen handels?blicher Toleranzen, einschl?giger
DIN-Vorschriften und gie?technischer Erfordernisse sind zul?ssig. Angaben von Ma?en
und Gewichten im unseren Angeboten und Auftragsbest?tigungen sind keine
Beschaffenheitsgarantien.
b) F?r die
Berechnung sind die von uns festgestellten Liefergewichte und St?ck?zahlen
ma?gebend.
8.
Versand und
Gefahr?bergang
a) Es gelten die
Incoterms 2010.
b) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, gilt als
Lieferklausel ?FCA? (Incoterms 2010). Dies gilt auch dann, wenn wir uns zur
?bernahme der Transportkosten verpflichtet haben.
c) Versandbereit
gemeldete Ware ist unverz?glich zu ?bernehmen, anderenfalls sind wir
berechtigt, sie nach eigener Wahl zu versenden oder zu speditions?blichen
Kosten und auf Gefahr des Bestellers zu lagern. Zu letzterem sind wir auch
berechtigt, wenn der von uns ?bernommene Versand ohne unser Verschulden nicht
durchgef?hrt werden kann. Eine Woche nach Beginn der Lagerung gilt die Ware als
geliefert.
d) Mangels
besonderer Weisung erfolgt die Wahl der Transportmittel und des Transportweges
nach unserem Ermessen.
9.
Eigentumsvorbehalt
a) Alle
gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Er?f?llung
s?mt?licher Forderungen, insbe?sondere auch der jeweiligen Saldoforde?rungen,
die uns aus der Gesch?ftsbeziehung zustehen. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf
besonders be?zeichnete Forderungen geleistet werden.
Sofern der Besteller
in Zahlungsverzug ger?t, sind wir berechtigt, die Herausgabe der gelieferten
Waren zu verlangen. Die Kosten hierf?r tr?gt der Besteller. Dies gilt nicht bei
beantragtem oder er?ffnetem Insolvenzverfahren des Bestellers, aufgrund dessen
wir nicht berechtigt sind, die gelieferten Waren sofort herauszuverlangen.
b) In der
R?cknahme der Ware bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt ein
R?cktritt vom Vertrag nur dann, wenn wir dies ausdr?cklich erkl?ren.
c) Die Be- oder
Verarbeitung der gelieferten Ware nimmt der Besteller stets f?r uns vor. Wird
die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht geh?renden Gegenst?nden verarbeitet
oder untrennbar verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache
im Verh?ltnis des Rechnungswertes der Ware zu den anderen verarbeiteten oder
vermischten Gegenst?nden zur Zeit der Verarbeitung.
d) Er?lischt unser
Eigentum durch Verbindung oder Vermi?schung, so ?bertr?gt der Be?steller uns
bereits jetzt die ihm zuste?henden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder
der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehalts?ware und verwahrt sie
unentgeltlich f?r uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als
Vorbehaltsware im Sinne von Buchstabe a).
e) Der Besteller
darf die Vorbehaltsware nur im gew?hnlichen Gesch?ftsverkehr zu seinen normalen
Gesch?ftsbedingungen und, solange er nicht in Verzug ist, ver?u?ern,
vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterver?u?erung gem?? den
Buchstaben f) und g) auf uns ?bergehen. Zu anderen Verf?gungen ?ber die
Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
f) Die Forderungen
des Bestellers aus der Weiterver?u?erung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt
an uns abgetreten.
Sie dienen in
demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware.
g) Wird die
Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten
Waren ver?u?ert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Wei?terver?u?erung
nur in H?he unseres Rechnungswertes der jeweils ver?u?er?ten Vorbehaltsware.
Bei der Ver?u?erung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gem?? Buchstabe
b) haben, gilt die Abtretung der Forderung in H?he dieser Miteigentumsanteile.
h) Der Besteller
ist berechtigt, Forderungen aus der Ver?u?erung gem?? Buchstabe e) und f) bis
zu unserem Widerruf ein?zuziehen. Das Recht zum Widerruf haben wir in den in
Ziffer 2 genannten F?llen, wenn der Besteller in Zahlungsverzug ger?t, ein
Antrag auf Er?ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder
Zahlungseinstellung vorliegt. In diesen F?llen ist der Besteller verpflichtet,
uns unverz?glich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner
bekanntzugeben, alle zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen, die
dazugeh?renden Unterlagen herauszugeben und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
i) Zur Abtretung
der Forderungen ist der Besteller in keinem Fall befugt.
j) ?bersteigt der
Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderun?gen insgesamt um
mehr als 20 %, sind wir insoweit zur Freigabe von Sicher?heiten nach unserer
Wahl verpflichtet. Von einer Pf?ndung oder anderen Be?eintr?chtigungen durch
Dritte muss uns der Besteller unverz?glich benachrichti?gen.
10.
Haftung f?r
Sachm?ngel
a) Wir haften f?r
einwandfreie Herstellung der von uns gelieferten Teile nach Ma?gabe der
vereinbarten technischen Liefervorschriften. Der Besteller tr?gt insbesondere
im Hin?blick auf den vorgesehenen Verwen?dungszweck die Verantwortung f?r
sachgem??e Konstruktion unter Beach?tung etwaiger Sicherheits?vorschriften,
Auswahl des Werkstoffes und der erfor?derlichen Pr?fverfahren, Richtigkeit und
Vollst?ndigkeit der technischen Liefervorschriften und der uns ?bergebenen
technischen Unterlagen und Zeichnungen sowie f?r die Ausf?hrung der
beigestellten Fertigungseinrichtungen. Diese Konstruktionsverantwortung des
Kunden wird durch Vorschl?ge, die von uns zur Kostenreduzierung gemacht werden
und die sich der Kunde nach technischer Pr?fung durch Freigabe zu eigen macht,
nicht eingeschr?nkt. Ferner steht der Besteller daf?r ein, da? aufgrund seiner
Angaben Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werden.
Entscheidend f?r den vertragsgem??en Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des
Gefahr?bergangs.
b) Wir haften
nicht f?r die nur unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit,
bei nur unerheblicher Beeintr?chtigung der Brauchbarkeit sowie f?r M?ngel, die
durch ungeeignete oder unsachgem??e Verwendung, fehlerhafte Montage bzw.
Inbetriebsetzung und ?bliche Abnutzung entstehen. Werden von dem Besteller oder
von Dritten unsachgem?? ?nderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen,
stehen wir f?r diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls nicht ein.
c) Sachm?ngel hat
der Besteller unverz?glich nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, verdeckte
M?ngel unverz?glich nach Entdeckung des Fehlers, schriftlich zu r?gen.
d) Bei
vereinbarter Abnahme oder Erstmusterpr?fung gem?? Ziffer 6 ist die R?ge von
M?ngeln ausge?schlossen, die hierbei h?tten festgestellt werden k?nnen.
e) Uns ist Gelegenheit
zu geben, den ge?r?gten Mangel festzustellen. In dringen?den F?llen der
Gef?hrdung der Betriebs?sicherheit oder zur Abwehr unverh?lt?nism??ig gro?er
Sch?den des Bestellers haben wir den ger?gten Mangel sofort festzustellen.
Beanstandete Ware ist auf Verlangen sofort an uns zur?ckzusenden. Wenn der
Besteller diesen Ver?pflichtungen nicht nachkommt oder ohne unsere Zustimmung
?nderungen an der bereits beanstandeten Ware vor?nimmt, verliert er etwaige
Rechte wegen Sachmangels.
f) Bei
berechtigter, fristgem??er M?ngelr?ge bessern wir nach unserer Wahl die
beanstandete Ware nach oder liefern einwandfreien Ersatz (Nacherf?llung).
g) Kommen wir
unseren Gew?hrleistungs?verpflichtungen nicht oder nicht innerhalb einer
angemessenen Zeit nach oder bleibt die Nachbesserung zun?chst erfolglos, so
kann der Besteller schriftlich eine letzte Frist setzen, innerhalb der wir
unseren Verpflichtungen nachzukommen haben. Einer Fristsetzung bedarf es nicht,
wenn sie f?r den Besteller unzumutbar w?re. Nach erfolglosem Ablauf dieser
Frist kann der Besteller nach seiner Wahl Minderung des Preises verlangen, vom
Vertrag zur?cktreten oder die notwendige Nachbesserung selbst oder von einem
Dritten auf unsere Kosten und Gefahr vornehmen lassen. Wurde die Nachbesserung
erfolgreich von dem Besteller oder einem Dritten durchgef?hrt, so sind alle Gew?hrleistungsanspr?che
des Bestellers mit Erstattung der ihm entstandenen erforderlichen Kosten
abgegolten.
h) Anspr?che des
Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherf?llung erforderlichen Aufwendungen,
die sich daraus ergeben, dass die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort
verbracht wird, sind ausgeschlossen, soweit sie die Aufwendungen erh?hen, es
sei denn die Verbringung entspricht dem bestimmungsgem??en Gebrauch.
i) Gesetzliche
R?ckgriffsanspr?che des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der
Besteller mit seinem Abnehmer keine ?ber die gesetzlichen M?ngelanspr?che
hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
j) Weitere
Anspr?che des Bestellers sind nach Ma?gabe der Ziff. 13 ausgeschlossen.
k) Der Nachweis
eines Mangels obliegt dem Besteller.
11.
Auftragsbezogene
Fertigungseinrich?tungen, einzugie?ende Teile
a) Auftragsbezogene
Fertigungseinrichtungen wie Modelle, Schablonen, Kernk?sten, Kokillen,
Gie?werkzeuge, Vorrichtungen und Kontrollehren, die vom Besteller beigestellt
werden, sind uns kostenlos zuzusenden. Die ?bereinstimmung der vom Besteller
beigestellten Fertigungseinrichtungen mit den vertraglichen Spezifikationen
oder uns ?bergebenen Zeichnungen oder Mustern wird von uns nur aufgrund
ausdr?cklicher Vereinbarungen ?berpr?ft. Vom Besteller beigestellte
Fertigungseinrichtungen d?rfen wir ?ndern, wenn uns dies aus gie?technischen
Gr?nden erforderlich erscheint und das Werkst?ck dadurch nicht ver?ndert wird.
b) Die Kosten f?r
die ?nderung, Instandhaltung und den Ersatz seiner Fertigungseinrichtungen
tr?gt der Besteller.
c) Die
Fertigungseinrichtungen werden von uns mit der Sorgfalt behandelt und ver?wahrt,
welche wir in eigenen Angele?genheiten anzuwenden pflegen. Wir haften nicht f?r
zuf?lligen Untergang oder Verschlechterung der Fertigungseinrichtung. Zum
Abschluss einer Versicherung sind wir nicht verpflichtet. Von uns nicht mehr
ben?tigte Fertigungseinrichtun?gen des Bestellers k?nnen wir auf seine Kosten
und Gefahr zur?cksenden oder, wenn der Besteller unserer Aufforderung zur
Abholung innerhalb angemessener Frist nicht nachkommt, zu ?blichen Kosten
aufbewahren und nach angemessener Fristsetzung und Androhung vernichten.
d) Auftragsbezogene
Fertigungseinrichtungen, die von uns im Auftrag des Bestellers angefertigt oder
beschafft werden, bleiben auch bei Berechnung anteiliger Kosten unser Eigentum.
Sie werden von uns f?r die Dauer von 3 Jahren nach dem letzten Abguss auf?bewahrt.
???? Sofern
abweichend von Abs. 1 vereinbart ist, dass der Besteller Eigent?mer der
Einrichtungen wird, geht das Eigentum mit Zahlung des vereinbarten Preises bzw.
Kostenanteils auf ihn ?ber. Die ?bergabe der Einrichtungen wird ersetzt durch
unsere Aufbewahrungspflicht. Das Verwahrungsverh?ltnis kann vom Besteller fr?hestens
zwei Jahre nach dem Eigentums?bergang gek?ndigt werden, sofern kein wichtiger
Grund vorliegt. Die Ziffer 11 Buchst. c) gilt entsprechend.
e) Anspr?che aus
Urheberrecht oder ge?werblichem Rechtsschutz kann der Be?steller nur insoweit
geltend machen, als er uns auf das Bestehen solcher Rechte hinweist und sie
sich ausdr?cklich vor?beh?lt.
f) Entsteht bei
Benutzung einer nur einmal verwendungsf?higen Fertigungseinrichtung Ausschuss,
so hat der Besteller entweder erneut eine Fertigungseinrichtung beizustellen oder
die Kosten der Ersatzeinrichtung zu tragen.
g) Von uns
einzugie?ende Teile m?ssen ma?haltig und in einwandfreiem Zustand vom Besteller
angeliefert werden. F?r durch Ausschuss unbrauchbar werdende Teile ist vom Be?steller
kostenlos Ersatz zu liefern.
12.
Vertraulichkeit
a) Jeder
Vertragspartner wird alle Unterlagen (dazu z?hlen auch Muster, Modelle und
Daten) und Kenntnisse, die er aus der Gesch?ftsverbindung erh?lt, nur f?r die
gemeinsam verfolgten Zwecke verwenden und mit der gleichen Sorgfalt wie
entsprechende eigene Unterlagen und Kenntnisse gegen?ber Dritten geheim halten,
wenn der andere Vertragspartner sie als vertraulich bezeichnet oder an ihrer
Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse hat.
b) Diese
Verpflichtung beginnt ab erstmaligem Erhalt der Unterlagen oder Kenntnisse und
endet 36 Monate nach Ende der Gesch?ftsverbindung.
13.
Allgemeine
Haftungsbegrenzung
a) Soweit sich
nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Anspr?che
des Bestellers gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen
Verletzung der Pflichten aus dem Schuldverh?ltnis und aus unerlaubter Handlung,
ausgeschlossen.
b) Diese
Haftungsbeschr?nkung gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem
Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz, bei grober Fahrl?ssigkeit der gesetzlichen
Vertreter oder leitenden Angestellten sowie bei schuldhafter Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche
Pflichten, deren Erf?llung die ordentliche Durchf?hrung des Vertrages ?berhaupt
erst erm?glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm??ig
vertrauen darf. ?Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten haften wir - au?er in den F?llen des Vorsatzes oder der
groben Fahrl?ssigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden
Angestellten - nur f?r den vertragstypischen, vern?nftigerweise vorhersehbaren
Schaden. Sie gilt auch nicht f?r Sch?den aus der Verletzung des Lebens, des
K?rpers oder der Gesundheit und beim Fehlen einer garantierten Beschaffenheit,
wenn und soweit die Garantie gerade bezweckt, den Besteller gegen Sch?den, die
nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, abzusichern.
c) Soweit unsere
Haftung ausgeschlossen oder beschr?nkt ist, gilt dies auch f?r die pers?nliche
Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter
und Erf?llungsgehilfen.
d)
Schadensersatz- und Sachm?ngelanspr?che, die dem Besteller gegen uns zustehen,
verj?hren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem K?ufer. Dies gilt nicht,
soweit das Gesetz in ? 438 Absatz 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen, die
?blicherweise in Bauwerken? verwendet
werden) und ?? 478, 479 Absatz 1
(R?ckgriffsanspr?che) BGB l?ngere Fristen vorschreibt sowie in F?llen der
Verletzung des Lebens, des K?rpers oder der Gesundheit, bei einer vors?tzlichen
oder grob fahrl?ssigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem
Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen ?ber Ablaufhemmung,
Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unber?hrt. Bei
Schadensersatzanspr?chen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen
Verj?hrungsvorschriften. Auch im Falle vors?tzlicher und grob fahrl?ssiger
Pflichtverletzungen gelten die gesetzlichen Verj?hrungsregeln.
14.
Erf?llungsort
und Gerichtsstand
a) Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist Gerichtsstand Siegen. Wir sind
jedoch berechtigt, den Besteller auch an dem Gericht seines Sitzes zu
verklagen.
b) Sofern sich aus der Auftragsbest?tigung nichts anderes ergibt, ist
Erf?llungsort f?r unsere Leistungen der Ort unseres Lieferwerkes. F?r Zahlungsverpflichtungen
ist Erf?llungsort? Siegen.
15.
Anwendbares
Recht
Die
Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien richten sich ausschlie?lich nach
deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts?bereinkommens
(UNCITRAL/CISG).
16.
Teilnichtigkeit
Sollten
einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam oder nichtig sein, so verpflichten sich die
Vertragspartner, einer Regelung zuzustimmen, durch die der mit der unwirksamen
oder nichtigen Bestimmung ver?folgte Sinn und Zweck weitgehend er?reicht wird.
17.
Partnerschaftsklausel
Bei allen
Ersatzzahlungen, insbesondere bei der H?he des Schadenersatzes, sollten auch
nach Treu und Glauben die wirtschaftlichen Gegebenheiten der Vertragspartner,
Art, Umfang und Dauer der Gesch?ftsverbindung sowie der Wert der Ware
angemessen ber?cksichtigt werden.